Zwischenruf

4. Juli 2007 . Axel

Die Schullandschaft in Brandenburg verändert sich. In den vergangenen Tagen wurde ein schon länger schwelender Konflikt öffentlich. Es geht um die Frage: Können Schulen in freier Trägerschaft das staatliche Bildungsangebot ersetzen in einer Region, in der wegen sinkender Schülerzahlen ohne die politisch nicht gewollten Ausnahmeregelungen für gefährdete Schulen (zeitweilige Absenkung der Mindestschülerzahl oder Einzügigkeit) kein flächendeckendes staatliches Angebot mehr möglich ist?

Für den Brandenburger Bildungsminister Holger Rupprecht ist dieser Gedanke tabu. Obwohl in den zurückliegenden Jahren rund 200 Grundschulen im Land Brandenburg geschlossen wurden und sich damit die Schulwege für zahlreiche Schüler zum Teil erheblich verlängerten, kann er sich nicht vorstellen, dass Schulen in freier Trägerschaft die schulische Grundversorgung übernehmen.

Seine Argumente bezieht er aus der Brandenburger Landesverfassung, die jedem das Recht auf gleichen Zugang zu den “öffentlichen” Bildungseinrichtungen garantiert. Minister Rupprecht leitet daraus eine Verpflichtung des Landes ab, für jedes Kind “ein schulgeldfreies schulisches Angebot bereitzuhalten”. (Quelle: PNN, 04.07.07)

Damit liefert er eine eigene Interpretation des Textes, denn über den Umfang der staatlichen Schulversorgung sagt die Verfassung nichts.

Außerdem wäre zu entgegnen, dass das von uns erhobene Schulgeld Resultat der mehrfach gekürzten Personalkostenzuschüsse ist und nicht für goldene Wasserhähne ausgegeben wird.

Fazit: Der Brandenburger Bildungsminister ist in der Frage der Notwendigkeit “flächendeckende staatliche Schulversorgung” erstaunlich hartnäckig. Leider geht diese Konsequenz auf Kosten der Kinder.

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