Das Land Brandenburg will aus dem Konjunkturpaket 16 Mio € für freie Träger im gesamten Bildungsbereich einsetzen, davon sollen 10 Mio € an Schulen in freier Trägerschaft verteilt werden.

Geeignet sind Projekte zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die Vorhaben müssen “zusätzlich” sein, d.h. nicht ohnehin in Haushalten vorgesehen oder gar begonnen sein.

Empfangsberechtigt sind Schulträger für Schulen, die bereits Finanzhilfe erhalten bzw. ab 2010 erhalten (für diese wird ein Teil des Gesamtbetrags auf 2010 zurückgehalten).

Die Zuschusshöhe ergibt sich aus Schülerzahl x 400 €, der Eigenanteil beträgt 15%. Die Finanzierung des Eigenanteils darf nicht aus anderweitigen (etwa kommunalen) Zuschüssen oder zinsbegünstigten Kreditprogrammen der öffentlichen Hand erfolgen. Schulträger mit mehreren freien Schulen können die Mittel auch auf ein Projekt kumulieren.

Nach Bundesgesetz müssen alle Maßnahmen bis 31.12.2009 spätestens angeschoben sein. Der Mittelabfluss muss insgesamt am 31.12.2011 abgeschlossen sein.

In der ersten Märzwoche stellt das MBJS Antragsformulare und Zusatzinformationen ins Netz. Die Anträge für 2009 sollen möglichst bis zum 30.06.2009 eingereicht sein. Ziel des MBJS ist eine Vergabe von 75% der Mittel 2009.

Quelle: Christoph Schröder, Vorsitzender AGFSBb

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