Kehrtwende im Bildungsministerium?
Ich weiß, die Einträge zur Brandenburger Bildungspolitik häufen sich, aber dafür gibt es Gründe.
Gestern wurde eine Meldung veröffentlicht, aus der sich eine Änderung der bisherigen Genehmigungspolitik in Bezug auf Neugründungen von Freien Schulen herauslesen lässt: “Minister Rupprecht bekennt sich zu Privatschulen”.
Auslöser war die Kleine Anfrage Nr. 1999 von Die Linke/PDS zum Evangelischen Gymnasium Wriezen. Dort war nach der Schließung des staatlichen Gymnasiums von der Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und dem Johanniterordens ein evangelisches Gymnasium eröffnet worden.
Wer sich die Antwort der Landesregierung durchliest, wird dort jedoch kein Bekenntnis zu Privatschulen finden. PDF 36Kb
Das Bildungsministerium beschränkt sich auf den Verweis auf das Grundgesetz:
“Grundlage für die Genehmigung von Privatschulen sind Artikel 7 Abs. 4 des GG in Verbindung mit § 121 des Brandenburgischen Schulgesetzes und die ESGAV. Hiernach wird das Grundrecht zur Errichtung und Betreibung von Privatschulen gewährleistet. … Ein Gymnasium mit der Begründung abzulehnen, es gefährde den Bestand öffentlicher Gymnasien, ist mit verfassungsrechtlichen und landesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.”
Soll ich sagen, alles andere hätte mich überrascht?