Hausarrest jetzt nur noch 56 Wochen
26. Oktober 2007 . Axel
Hausarrest darf längstens für 56 Wochen ausgesprochen werden. Ein längerer Zeitraum gilt als Freiheitsberaubung.
via: heulers.de
Hausarrest darf längstens für 56 Wochen ausgesprochen werden. Ein längerer Zeitraum gilt als Freiheitsberaubung.
via: heulers.de